Podcastnutzung in Schulen

Sie wollen Audio-Beiträge für den Unterricht nutzen? Kein Problem. Die Speicherung der Podcasts der hr2-Kinderfunkkolleg-Sendungen ist gestattet und wird durch §47 des Urheberrechtsgesetzes geregelt. Danach dürfen Schulen, Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung genauso wie Erziehungsinstitutionen der Jugendfürsorge Sendungen (Podcasts) herunterladen und im Unterricht verwenden.

Ein Hinweis: Die Audiodaten sind spätestens am Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres zu löschen.

 

Paragraph 47 Urheberrecht  

"Schulen sowie Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung dürfen einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken, die innerhalb einer Schulfunksendung gesendet werden, durch Übertragung der Werke auf Bild- und Tonträger herstellen. Das gleiche gilt für die Heime der Jugendhilfe oder die staatlichen Landesbildstellen oder vergleichbare Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Die Bild- oder Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden. Sie sind spätestens am Ende des auf die Übertragung der Schulfunksendung folgenden Schuljahres zu löschen, es sei denn, dass dem Urheber wird eine angemessene Vergütung gezahlt wird." Zitat §47 UrhG.