Anregungen zum Einsatz

Der Einsatz von Radiosendungen ist eine Gelegenheit den Unterricht methodisch zu bereichern und die Anwendungsmöglichkeiten im Unterricht sind vielfältig: Ob als Impuls, als Wiederholung oder als Teil eines Lernzirkels, kurze Audiobeiträge sind eine willkommene Abwechslung und tragen zur Motivation der Schüler*innen bei.

Einstieg

Gehört werden kann…

  • mit Aufgaben - auch gruppendifferenziert
  • ohne Einleitung und/oder ohne Nennung der Überschrift
  • mit Einleitung bzw. Vorkenntnissen
  • nach ersten Fragen
  • nach Arbeitsauftrag, evtl. mit Arbeitsblatt
  • wenn Unsicherheiten auftauchen
  • um Überhörtes zu ergänzen
  • zur Wiederholung des Wichtigen

Eine Sendung ganz hören

Hierbei gibt die Sendung die Thematik, das Themenfeld vor. Es handelt sich dann auch um eine allgemeine didaktisch-methodische Möglichkeit, mit einem Hörmedium umzugehen.

 

Aufbau des Beitrages

  • Ist eine Struktur vorgegeben? Schüler*innen entdecken sie in der Sendung in Partnerarbeit. Bearbeitung erst hörend, dann evtl. am Manuskript. Gruppenpuzzle zu Teilen der Sendung möglich.
  • Struktur ist nicht vorgegeben: Schüler*innenversuchen Schlüsselwörter zu sammeln und danach zu strukturieren.
  • Möglichkeit, sinnentstellend oder sinnerhaltend die Teile der Sendung umzustellen.

 

Thesen

  • Gibt es Hypothesen? chüler*innen bilden Antithesen, danach Diskussion (Schreibgespräch, Podiumsdiskussion u.a.) zu einer Synthese führend oder Dilemma oder neuen Thesen.
  • Recherche, inwieweit die Hypothesen verifizierbar sein können? Oder eigene Umfragen dazu.

 

Überschrift

  • Schüler*innen untersuchen die “Einlösung” der Überschrift.

 

Fragestellungen heraushören

  • Sammeln, ordnen, werten - eigene Antworten finden.
  • Schüler*innen erstellen eine Übersicht an Antwortmöglichkeiten aus eigenen und/oder Interviews zu den vorgegebenen Fragen.

 

Enthaltene Bilder/Metaphern/Visualisierung

 

Einseitige Position?

  • Gegendarstellung schreiben,
  • Kommentar alla Tagesthemen erarbeiten,
  • Kritik verfassen.

 

Wissen vorausgesetzt?

  • Hintergrundwissen recherchieren, erarbeiten, zuordnen;
  • kompetente Wertung des Inhalts.

 

Welche Fragen bleiben nach dem Hören?

 

Vergleich mit Info-Material, das von der Lehrkraft dazu gegeben wird.

 

Präsentation mit der Zuordnung von Recherchiertem oder Zusatzmaterialien zu den herausgestellten Inhalten der Sendung.

Hören in Sequenzen

als Impuls

  • Was löst der Inhalt aus?
  • Wie könnte die Sendung weiter gehen?
  • Was könnte zu dem Ergebnis führen/geführt haben?

 

als Information ausreichend? verständlich? notwendig für …? Zusatz zu …

 

als Weiterführung

  • Inhalte der U-Einheit in Tannenbaumstruktur - wo passt die Sendung hinein?
  • Ergänzung der mind map zu …

 

als Provokation

  • Diskussion, Widerspruch, Schreibgespräch, Fishbowl …
  • weiterführende Argumente (gruppendifferenziert)

 

als Zusammenfassung

  • Welche Aspekte des bisher Erarbeiteten werden aufgegriffen?

Podcastnutzung in Schulen

Sie wollen Audio-Beiträge für den Unterricht nutzen? Kein Problem. Die Speicherung der Podcasts der hr2-Kinderfunkkolleg-Sendungen ist gestattet und wird durch §47 des Urheberrechtsgesetzes geregelt. Danach dürfen Schulen, Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung genauso wie Erziehungsinstitutionen der Jugendfürsorge Sendungen (Podcasts) herunterladen und im Unterricht verwenden.

Ein Hinweis: Die Audiodaten sind spätestens am Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres zu löschen.

 

Paragraph 47 Urheberrecht  

"Schulen sowie Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung dürfen einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken, die innerhalb einer Schulfunksendung gesendet werden, durch Übertragung der Werke auf Bild- und Tonträger herstellen. Das gleiche gilt für die Heime der Jugendhilfe oder die staatlichen Landesbildstellen oder vergleichbare Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Die Bild- oder Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden. Sie sind spätestens am Ende des auf die Übertragung der Schulfunksendung folgenden Schuljahres zu löschen, es sei denn, dass dem Urheber wird eine angemessene Vergütung gezahlt wird." Zitat §47 UrhG.